Die Sprache gehört dem Volk

Es begann vor mehr als 40 Jahren am schönen Bodensee: 1979 begründeten die beiden Sprachwissenschaftlerinnen Luise F. Pusch und Senta Trömel-Plötz als Professorinnen an der Universität Konstanz die deutschsprachige feministische Linguistik. Diese auf die Bürgerrechtsbewegung in den USA zurückgehende Disziplin hat sich, anders als die Sprachwissenschaft, die die Sprache als System zum Inhalt hat, auf die Untersuchung und die Kritik von Sprache und Sprachgebrauch anhand von soziologischen und politischen Kriterien spezialisiert.

Eine Frucht der Arbeit der feministischen Linguistik ist das Binnen-I, das ab Mitte der 1980er-Jahre die deutschen Amtsstuben eroberte, in die gerade die Frauenbeauftragte eingezogen waren. Der gesellschaftliche Wandel vom zuvor in den westlichen Ländern jahrhundertelang herrschenden Patriarchat zu einer Gesellschaft, in der Frauen und Männer gleichberechtigt waren, war in vollem Gange. „Einstweilen freue ich mich einfach nur, dass die feministische Sprachkritik, die in Deutschland seit Mitte der Siebzigerjahre aktiv ist, nach all den Kämpfen in der Mitte der Gesellschaft angekommen zu sein scheint“ schreibt die inzwischen 77-jährige Luise F. Pusch in ihrem am 10. Februar in der „Zeit“ erschienenen Rückblick.

Die Wissenschaft weiß: Wenn sich die Gesellschaft und ihre Werte ändern, ändern sich auch Sprache und Sprachgebrauch. Das belegen Wörter, die im Laufe der Jahrzehnte fast völlig verschwunden sind (Fräulein, bauchpinseln, keck, Pflugschar …) ebenso wie solche, die neu oder mit gewandelter Bedeutung in der Alltagssprache auftauchen (cool, Meeting, skypen, geil … ). Dieser Wandel und die sich daraus ergebenden Sprachregeln führen bisweilen zu heftigen Diskussionen, wie etwa bei jeder Rechtschreibreform seit 1996 oder derzeit bei den Bemühungen um eine geschlechtergerechte Schreibweise im Deutschen, die besonders das generische Maskulinum im Fokus hat und landauf, landab die Gemüter bewegt. Das generische Maskulinum meint die verallgemeinernde männliche, weibliche Bezeichnungen vernachlässigende Wortform, die sich im Deutschen traditionell etabliert hat. Seit die feministische Linguistik dagegen Sturm läuft, haben sich GermanistInnen, Linguist/-innen, Verlage, Feminist(inn)en und jede Menge anderer Expert*innen oder Fachwissen Besitzende darüber schon die Finger wund geschrieben, und zwischen Befürwortern und Gegner fliegen inzwischen die Fetzen. Die Germanistin und Sprachwissenschaftlerin Susanne Günthner spricht im Zusammenhang mit Vorschlägen zur Sprachmodernisierung gar von einem „Minenfeld“.
Kriegerisch erklingt es auch in den Sozialen Medien, wo man sich mit Wendungen wie „Gender-Schwachsinn“, „Schindluder an unserer Sprache“, „sprachlicher Unfug“, „Vergewaltigung des gesprochenen Wortes“ gegen die neuen Gender-Schreibweisen verwahrt.

Möglichkeiten und Vorschläge

Solch militanten Attacken lässt sich der Bericht des Rates für deutsche Rechtschreibung, unstrittig die zentrale Instanz in diesen Fragen, vom 18. November 2018 entgegenhalten, in dem verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung geschlechtergerechter Schreibung vorgeschlagen werden. Es geht also um Möglichkeiten und um Vorschläge, die zu erarbeiten sich „der Rat aufgrund von Anforderungen und Kritik verschiedener Gruppen von Schreibenden sowie auf der Basis des amtlichen Regelwerks und der Beobachtung von Sprachverhalten und Schreibgebrauch“ verpflichtet sah, wie es im Bericht heißt. Schon in seinem dritten Bericht zwei Jahre zuvor schreibt der Rat: ,,… neben der Schreibung mit (Schüler/-innen) und ohne Ergänzungsstrich (Schüler/innen) kommen auch u.a. Formen mit Binnen-I (SchülerInnen), Gendergap (Schüler_innen) oder Sternchen (Schüler*innen) vor. Sie stellen typographische Auszeichnungsschreibungen dar. Als solche liegen sie außerhalb der orthographischen Norm und sind daher nicht ,falsch‘ zu nennen.“

Der Duden hat dazu 2017 ein eigenes Werk herausgegeben: „Duden – richtig gendern“ (ISBN 978-3-411-91250-6 (E-Book), ISBN 978-3-411-74357-5), in dem diese sogenannten Sparschreibungen erläutert werden. Folgendes Fazit ziehen die Autorinnen daraus:
„Als Sparschreibungen können alle die genannten Lösungen … durchaus eine Überlegung wert sein – je nach Kontext können sie im informellen Rahmen eine unkomplizierte Hilfe darstellen.“ Eine offizielle Empfehlung geben die Autorinnen nicht ab, betonen aber: „… wer sich jedoch nicht im amtlichen Kontext bewegt, kann mit diesen kreativen Lösungen sicherlich etwas anfangen.“

Kreativer Umgang mit der Sprache

Keine Rede also von „Vergewaltigung“ oder „Schindluder an unserer Sprache“. Jeder und jedem, eben auch Medien und Verlagen, wird lediglich Spielraum für einen kreativen Umgang mit der Sprache zugestanden. Veröffentlichungen haben ja auch eine ökonomische Seite. Jedes Mal ausführlich „Ausstellerinnen und Aussteller“, „Teilnehmerinnen und Teilnehmer“ oder „Nachzüglerinnen und Nachzügler“ zu schreiben, ödet an und ist schlicht Platzverschwendung. Doch wer Wert darauf legt, dass sich alle Lesenden von dem Geschriebenen angesprochen fühlen, kann sich eben die Möglichkeit dieses kreativen Umgangs mit Sprache zunutze machen: Eine dieser „außerhalb der orthografischen Norm liegenden Auszeichnungsschreibungen“ zu verwenden ist keineswegs verboten und wird allenfalls von Deutschlehrkräften an Schulen reglementiert.

Der Verband freier Lektorinnen und Lektoren (VFLL) zog nach einem Workshop in Hamburg im Protokoll folgendes Fazit: „Gendern tut den Texten nicht weh, im Gegenteil. Am Ende soll der Text ausdrücken, was gemeint ist, und das soll beim Adressaten, bei der Adressatin auch ankommen.“ 

Ähnliches formuliert Kathrin Kunkel-Razum, seit 2016 Chefredakteurin der Duden-Redaktion, in einem Interview von „Zeit Online“ am 21. Januar: „Wir fordern ja von niemandem ein konsequentes Gendern mit Sternchen oder irgend so etwas. Ganz viele Menschen in diesem Land, viele mit nicht männlichem Geschlecht, wollen in der Sprache abgebildet werden. Das ist ein legitimer Anspruch und er bringt neue Fragen an die Sprachgemeinschaft mit sich. Lasst uns doch gucken, wie man dem gerecht werden kann. Eine einfache Lösung haben wir aber nicht und ich glaube auch nicht, dass wir in kurzer Zeit eine haben werden.“ 

Ob Schreibende, Verlage, Medien diesem legitimen Anspruch gerecht werden wollen, entscheiden sie also selbst. Sprachregeln sind keine Gesetzestexte, und über ihre Einhaltung wacht keine Sprachpolizei. Am 26. März 1998 hat der Deutsche Bundestag die Resolution „Die Sprache gehört dem Volk“ beschlossen. Darin heißt es: „Bund und Länder können Regeln für Sprache und Rechtschreibung erlassen, diese haben aber keine Gesetzeskraft. Niemand kann zur Einhaltung einer besonderen Rechtschreibung verpflichtet werden.“

Waltraud Itschner

Pandemie: Polizei-Prävention digital

Während der Corona-Pandemie hat die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes ihre Vorsorgearbeit in der digitalen Welt verstärkt. Dazu wurden die Angebote auf den Online-Portalen ausgeweitet. Vorsorge- und Verhaltenstipps gibt es in den Social-Media-Kanälen „Zivile Helden”. Außderdem wurden über 3,1 Millionen gedruckte Broschüren, Faltblätter, Plakate und andere Medien verteilt. In der neuen Rubrik „Corona-Straftaten“ sind Betrugsfälle und Straftaten mit Corona-Bezug auf https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/corona-straftaten/ aufgelistet. Dazu gibt es stets aktuelle Handlungsempfehlungen. Wichtige Nachrichten vermittelt auch die kostenlosen Warn-App NINA. Sie informiert über dringende Meldungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Diese Pressemitteilung und viele Informationen gibt es im Internet unter www.polizei-beratung.de/presse bzw. www.polizei-beratung.de/medienangebot bzw. auf den Social Media-Kanälen der Polizeilichen Kriminalprävention.

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Trotz Corona online lernen

Wie die  Mannheimer Abendakademie informiert, können in ihrem Haus in U 1 noch bis mindestens 28. März weder Publikumsverkehr zugelassen noch Präsenzkurse und -veranstaltungen angeboten werden. Jedoch finden die Online-Veranstaltungen und Online-Kurse wie angekündigt statt. Eine kompakte Übersicht aller Online-Angebote gibt es auf der Startseite der Homepage unter #vhszuhause. Besucher können die virtuellen Räume nutzen und aus dem stets wachsendem Angebot aus Online-Kursen und Veranstaltungen auswählen.

Die Sterne lügen – nicht?

„Ihre Glücksphase hält weiter an, in der Liebe werden Ihnen schöne Stunden beschieden sein“ – so oder so ähnlich ist es allwöchentlich in Zeitungen und Zeitschriften zu lesen. Zwölfmal zwei, drei Sätze sind es, die scheinbar über Wohl oder Wehe, Gut und Böse, Krankheit oder Wohlbefinden, Liebe oder Leid entscheiden. Die Sterne sagen es voraus, ob wir diese Woche im Lotto gewinnen, eine glückliche Beziehung anknüpfen oder bei unserem Chef einmal auf den Tisch hauen sollten.

Bis in die frühe Geschichte der Menschheit lassen sich die Versuche zurückverfolgen, das Schicksal mit dem Stand der Gestirne in Verbindung zu bringen. In allen Kulturen der Welt haben Forscher und Laien versucht, deren Einfluss auf das menschliche Dasein nachzuweisen. Sternendeuter gehörten zum Hofstaat von Herrschern und wurden immer dann zurate gezogen, wenn große Entscheidungen anstanden. Auch Wallenstein hatte seinen Seni, der ihm die rechte Stunde voraussagen sollte – und hat dann doch den richttigen Augenblick verpasst.

Die Sterngucker haben es wohl verstanden, ihre Kunst zu kultivieren, ja gar als Wissenschaft zu verkaufen, wenn auch die Naturwissenschaften bis heute in keinem einzigen Fall die Einwirkung der Gestirne auf das menschliche Schicksal bestätigen konnten.

Inzwischen hat bei den Damen und Herren Astrologen längst moderne Technik Einzug gehalten. Statt mühsam eigene Berechnungen anzustellen, können sie die Dienste von Kollege Computer in Anspruch nehmen. Er entwirft ihnen nach einer geheimnisvollen Formel – sprich Zufallsprinzip – allwöchentlich die ach so bedeutsamen kleinen Sentenzen über Liebe, Geld und Karriere, an die angeblich keiner glaubt und dennoch jeder liest. Wie sagte doch vor Jahren einmal ein guter Bekannter: „Ich les doch kä Horoskop – außer, es schteht ebbes Gudes drin!“

Die Blätter fallen

Nussbaumblaetter

Ganze Arbeit haben Herbst und Wind in den vergangenen Tagen geleistet. Nur noch wenige dürre Blätter hängen an den Bäumen, deren Verästelungen sich jetzt wieder deutlich und wunderbar filigran vor Landschaft und Himmel abzeichnen.

So schön dieser Anblick auch ist, für Garten-, Haus- und Hofbesitzende heißt es jetzt wieder, mit Besen, Rechen und Schubkarre bereitstehen und Rasenflächen, Gehwege, Terrassen und Balkone vom Blätterwerk befreien. Gerade Freunde und Freundinnen von Laubgehölzen rund ums Haus wissen, wie mühsam das sein kann. Ein Windstoß genügt, um das Werk mehrerer Stunden zunichte zu machen.

Nun leben wir nicht umsonst in einer Industriegesellschaft, in der es fast für jeden Kampf die passende Wunderwaffe gibt, also auch für den Kampf gegen Wind und fallende Blätter. So kann der clevere Haubesitzer oder die -besitzerin unter allerlei raffinierten Gerätschaften auswählen: Kehrmaschinen mit Benzinmotor oder Elektroantrieb nehmen sich der herbstlichen Überreste ebenso an wie Staubsauger, deren großes Fassungsvermögen das Laub ganzer Parkanlagen aufzunehmen verspricht – unter entsprechendem Getöse, versteht sich.

Ich selbst bleibe allerdings meinem alten Besen treu. Er ist einfach in der Handhabung, macht kaum Geräusche, braucht weder Strom noch Benzin und nach getaner Arbeit auch nur wenig Platz in der Ecke des Geräteschuppens. Und ist außerdem ein nicht zu unterschätzendes Fitnessgerät.

Zum Nachlesen: Weckruf zur Umkehr

„Seid respektvoll im Umgang mit dem Nächsten und der Umwelt! Der Mensch muss ein kluger Verwalter der Natur werden, anstatt ihr Ausbeuter zu sein. Wird dieser Appell überhört, so droht zweifellos der Untergang unserer Zivilisation“. So lautet die Botschaft des Buches „Und sagt nicht, Ihr hättet nichts gewusst“ von Christian Klee. Der promovierte Physiker, der nach langjähriger Berufstätigkeit im Forschungs-, Entwicklungs- und Technologie-Management sich als Gaststudent mit Theologie, Philosophie und Bio-Ethik auseinandergesetzt und sich Kenntnisse in Umweltphysik und Ökologie angeeignet hat, liefert in diesem Buch eine Fülle von Fakten, die aufzeigen, zu welcher Schieflage das respektlose Verhalten der Menscheit jedweder Lebensform gegenüber geführt hat. Dieser Sachtext ist ein eindringlicher Weckruf zur Umkehr zu einem Menschenbild, bei dem sittliche Werte handlungsleitend sind. Erschienen im Romeon Verlag (https://www.romeon-verlag.de), ISBN 978-3-96229-178-5, erhältlich beim Verlag und im Buchhandel.

Geschenke aus dem Marchivum

Wer zum Geburtstag, zum Jubiläum oder zu Weihnachten jemandem eine Freude machen will, der oder die sich für die Mannheimer Stadtgeschichte interessiert, der dürfte im Marchivum, dem Mannheimer Stadtarchiv, fündig werden. Erinnerungen an Mannheim zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts bis in die 1970er-Jahre zeigen beispielsweise die „Mannheimer Filmschätze“ 1 bis 3; und eine von vielen lesens- und schenkenwerten Publikationen des Marchivums ist das Buch „BUGA 75. Ein Fest verändert die Stadt“, die Begleitschrift zur Ausstellung 1975, die die Aufbruchstimmung jener Zeit dokumentiert und den Bogen spannt von Mannheims erster Gartenschau 1907 bis zur kommenden Bundesgartenschau 2023. Zum Einrahmen schön sind die Plakate zu Ereignissen früherer Jahre und die alten Stadtkarten. Originelle Grüße aus Mannheim lassen sich mit den Marchivum-„eCards“ kostenlos verschicken: Einfach ein Motiv auswählen, Grußtext sowie E-Mail-Adresse von Absender und Empfänger eingeben und ab geht die Post. Weil die Lichtmeile am 21. November wegen Corona nicht wie geplant stattfinden kann, stellt das Marchivum einige sehr schöne Aufnahmen des Mannheimer Fotografen Tin Man (alias Andreas Schmidt) als Grußkarten-Motive zur Verfügung. Ausgewählte Lieblingsplätze werden in ihrer ganzen Farbenpracht neu interpretiert.

Einmaliger Blick

Einen herrlichem Rundblick über Mannheim und die Rheinebene vom Odenwald bis in die Pfalz bietet das Skyline-Restaurant auf dem Mannheimer Fernmeldeturm. In 125 Metern Höhe kann man hier im Restaurant, das sich zu bestimmten Zeiten stündlich einmal um die eigene Achse dreht, gepflegt speisen und dabei die wunderschöne Aussicht genießen. Mit einem ausgeklügelten Hygienekonzept wird hier akribisch auf die Pandemievorschriften geachtet, Reservierung ist erforderlich. Ein Lockdown hier oben wäre bedauerlich – können denn Viren in dieser Höhe überleben? Infos gibt es im Internet unter https://www.skyline-mannheim.de.

Early Jazz mit Lichtermeer

Zu ihren Panoramakonzerten auf dem Stuttgarter Fernsehturm laden die Stuttgarter Saloniker zum Beginn der dunklen Jahreszeit ein. Patrick Siben und die Jazzformation ,,Saloniker String and Swing Orchestra“ bieten ein nächtliches Kontrastprogramm auf dem ersten Fernsehturm der Welt. Er wurde ab 1954 auf Stuttgarts höchster Erhebung, dem Bopserhügel bei Degerloch, errichtet und ging ab 1956 auf Sendung.
Der Kapellmeister spielt mit seinen Musikern aufregenden Early Jazz (Ragtime, Blues, Swing & Latin) und berichtet ,,live, unplugged und in Farbe“ von den Vorläufermedien des Fernsehens, von der Erfindung der Schellackplatte, von Radio, Stummfilm und Kino im bahnbrechenden Agfa-Color-Verfahren. Als Höhepunkt der Veranstaltung präsentiert er Musik von Erwin Lehn und dem Südfunk-Tanzorchester des Süddeutschen Rundfunks (SDR) aus den 1950ern und damit aus der Bauzeit des Stuttgarter Fernsehturmes. Vor den Konzerten kann können die Besucher auf der Aussichtsplattform den Blick über das Lichtermeer der Stadt genießen.

Termine:
Freitag, 30. Oktober, 19 Uhr und 21 Uhr
Samstag, 31. Oktober, 19 Uhr und 21 Uhr
Montag, 30. November, 18 Uhr und 20 Uhr
Dienstag, 1. Dezember, 18 Uhr und 20 Uhr

Eine Platzreservierung emfpiehlt sich. Karten gibt es am Kartentelefon unter Nummer 07192 9366931, im Internet unter www.saloniker.de/karten oder per E-Mail an ticketing@saloniker.de





Missbrauch verhindern

In einer bundesweiten Kampagne zeigt die Polizei Handlungsmöglichkeiten bei Verdacht auf sexuelle Gewalt an Kindern auf.

Missbrauch bleibt oft im Verborgenen. Trotz zahlreicher Informationen der Bevölkerung über sexuellen Kindesmissbrauch wird diese Straftat verhältnismäßig selten polizeilich bekannt – vor allem, wenn sexuelle Gewalt innerhalb der Familie oder des Bekanntenkreises ausgeübt wird. Die bundesweite Kampagne der Polizei „Missbrauch verhindern!“ klärt Erwachsene daher nicht nur über Schutzmöglichkeiten von Kindern auf, sondern macht gezielt auf die Notwendigkeit einer Anzeigenerstattung aufmerksam.

Gründe für eine mangelnde Anzeigenbereitschaft bei Verdacht auf sexuelle Gewalt an Kindern sind: die Abhängigkeit eines Opfers von ihnen bekannten oder mit ihnen verwandten Täterinnen und Tätern sowie die Angst der Angehörigen vor den Folgen einer Anzeige in einem damit verbundenen Gerichtsverfahren. „Schützen Sie Kinder durch Ihr Handeln, ist die wichtigste Botschaft der Kampagne ‚Missbrauch verhindern!‘. Damit wollen wir Erwachsenen im Umfeld von betroffenen Kindern Handlungsmöglichkeiten zum Kinderschutz aufzeigen. Dazu gehört auch eine Strafanzeige bei der Polizei“, erklärt Dr. Stefanie Hinz, Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Im Jahr 2019 wurden 13.670 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. 15.701 Jungen und Mädchen wurden dabei Opfer. Diese Zahlen spiegeln aber nur einen Teil des eigentlichen Ausmaßes von sexueller Gewalt wider. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht von einer Million betroffener Kinder in Deutschland aus. Diesen Schätzungen zufolge werden viele Fälle nicht zur Anzeige gebracht. Daher will die Kampagne „Missbrauch verhindern!“ auch insbesondere die Ängste vor einer Strafanzeige und einem Gerichtsverfahren abbauen – ohne den Schutz der kindlichen Opfer zu vernachlässigen. „Angehörige von betroffenen Kindern sollten wissen, dass eine Strafanzeige entscheidend dazu beiträgt, sexuelle Gewalt und damit das Leid der Kinder zu beenden. Der Gang zur Polizei ist für viele nicht einfach, aber spezialisierte Beratungsstellen oder auch die Anlaufstellen des ,Weißen Rings‘ unterstützen dabei. Nutzen Sie die Möglichkeiten und sagen Sie Nein zu Kindesmissbrauch“, betont Hinz.

Mit den fünf Schritten der Kampagne „Missbrauch verhindern!“ können Erwachsene Kinder vor sexueller Gewalt schützen:

1. Schützen Sie Kinder durch Ihr Wissen.
Informieren Sie sich über Fakten und Risiken – Unkenntnis begünstigt Missbrauch.

2. Schützen Sie Kinder durch Ihre Offenheit.
Machen Sie Missbrauch nicht zum Tabuthema – damit helfen Sie Opfern, sich anzuvertrauen.

3. Schützen Sie Kinder durch Ihre Aufmerksamkeit.
Oft gibt es Signale für Missbrauch – seien Sie aufmerksam.

4. Schützen Sie Kinder durch Ihr Vertrauen.
Vertrauen Sie den Aussagen von Kindern. Kinder erfinden selten eine an Ihnen begangene Straftat.

5. Schützen Sie Kinder durch Ihr Handeln.
Kümmern Sie sich um betroffene Kinder, holen Sie sich Hilfe und erstatten Sie Anzeige. Kinder können den sexuellen Missbrauch nicht beenden, sie brauchen die Hilfe von Erwachsenen.

Über „Missbrauch verhindern!“

Die Kampagne informiert seit 2013 über die Internetseite www.missbrauch-verhindern.de, eine gleichnamige Broschüre für Erwachsene sowie über Plakate über die Schutzmöglichkeiten bei sexueller Gewalt gegen Kinder. Die Medien sind kostenlos bei (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen erhältlich und unter www.missbrauch-verhindern.de zum Download eingestellt. Zusätzlich informiert die Polizei über die strafbare Verbreitung von Kinderpornografie. In den dazugehörigen FAQ werden die häufigsten Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet. Dadurch soll die Bevölkerung konsequent über die Meldewege aufgeklärt werden unter: www.polizei-beratung.de/faqzukinderpornografie

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