Brutzler kontra Schnarcher

Das Grillen, neudeutsch auch Barbecue genannt, ge­hört zum liebsten Sommer­vergnügen der Westeuro­päer und hat jetzt wieder Hoch­saison. Wer am Wochen­ende spätnachmittags oder abends durch das städtische Wohnviertel spaziert,  dem zieht von vielen Gärten der Rauch vom Holzkohlefeuer und der Duft von Gebratenem angenehm durch die Nase.

Weniger angenehm mögen Rauch und Bratenduft den Frischluft-Fetischisten sein, die gerne in schwülwarmen Nächten bei offenem Fen­ster schlafen. Während die Freizeit-Brutzler ihre knac­kigen Würstchen, krossen Spieße und würzigen Steaks auf dem Rost garen, kann beim benachbarten Schnarcher leicht Wut hochkochen – dem einen schmeckt’s, dem anderen stinkt’s

Höchstrichterlichen Ur­teilen zufolge muss beim Grillen das Landesimmisionsschutzgesetz beachtet werden. Und danach ist das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten, wenn Nachbarn durch Qualm oder Rauch durch Grillen in ihren Wohnungen belästigt werden. Wer also Waldduft liebt, braucht Rauch- und Bra­tengeruch im Schlafzimmer nicht zu dulden. Der Brutzelfreak darf  Nachbars empfindliche Nüstern nicht beeinträchti­gen, sonst kann’s teuer werden. Vielleicht ist es da doch besser, den Nachbarn samt Anhang zur Grillparty ein­zuladen. Billiger als ein Bußgeld kommt das alle­mal.