Brutzler kontra Schnarcher
Das Grillen, neudeutsch auch Barbecue genannt, gehört zum liebsten Sommervergnügen der Westeuropäer und hat jetzt wieder Hochsaison. Wer am Wochenende spätnachmittags oder abends durch das städtische Wohnviertel spaziert, dem zieht von vielen Gärten der Rauch vom Holzkohlefeuer und der Duft von Gebratenem angenehm durch die Nase.
Weniger angenehm mögen Rauch und Bratenduft den Frischluft-Fetischisten sein, die gerne in schwülwarmen Nächten bei offenem Fenster schlafen. Während die Freizeit-Brutzler ihre knackigen Würstchen, krossen Spieße und würzigen Steaks auf dem Rost garen, kann beim benachbarten Schnarcher leicht Wut hochkochen – dem einen schmeckt’s, dem anderen stinkt’s
Höchstrichterlichen Urteilen zufolge muss beim Grillen das Landesimmisionsschutzgesetz beachtet werden. Und danach ist das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten, wenn Nachbarn durch Qualm oder Rauch durch Grillen in ihren Wohnungen belästigt werden. Wer also Waldduft liebt, braucht Rauch- und Bratengeruch im Schlafzimmer nicht zu dulden. Der Brutzelfreak darf Nachbars empfindliche Nüstern nicht beeinträchtigen, sonst kann’s teuer werden. Vielleicht ist es da doch besser, den Nachbarn samt Anhang zur Grillparty einzuladen. Billiger als ein Bußgeld kommt das allemal.