Die Sprache gehört dem Volk

Es begann vor mehr als 40 Jahren am schönen Bodensee: 1979 begründeten die beiden Sprachwissenschaftlerinnen Luise F. Pusch und Senta Trömel-Plötz als Professorinnen an der Universität Konstanz die deutschsprachige feministische Linguistik. Diese auf die Bürgerrechtsbewegung in den USA zurückgehende Disziplin hat sich, anders als die Sprachwissenschaft, die die Sprache als System zum Inhalt hat, auf die Untersuchung und die Kritik von Sprache und Sprachgebrauch anhand von soziologischen und politischen Kriterien spezialisiert.

Eine Frucht der Arbeit der feministischen Linguistik ist das Binnen-I, das ab Mitte der 1980er-Jahre die deutschen Amtsstuben eroberte, in die gerade die Frauenbeauftragte eingezogen waren. Der gesellschaftliche Wandel vom zuvor in den westlichen Ländern jahrhundertelang herrschenden Patriarchat zu einer Gesellschaft, in der Frauen und Männer gleichberechtigt waren, war in vollem Gange. „Einstweilen freue ich mich einfach nur, dass die feministische Sprachkritik, die in Deutschland seit Mitte der Siebzigerjahre aktiv ist, nach all den Kämpfen in der Mitte der Gesellschaft angekommen zu sein scheint“ schreibt die inzwischen 77-jährige Luise F. Pusch in ihrem am 10. Februar in der „Zeit“ erschienenen Rückblick.

Die Wissenschaft weiß: Wenn sich die Gesellschaft und ihre Werte ändern, ändern sich auch Sprache und Sprachgebrauch. Das belegen Wörter, die im Laufe der Jahrzehnte fast völlig verschwunden sind (Fräulein, bauchpinseln, keck, Pflugschar …) ebenso wie solche, die neu oder mit gewandelter Bedeutung in der Alltagssprache auftauchen (cool, Meeting, skypen, geil … ). Dieser Wandel und die sich daraus ergebenden Sprachregeln führen bisweilen zu heftigen Diskussionen, wie etwa bei jeder Rechtschreibreform seit 1996 oder derzeit bei den Bemühungen um eine geschlechtergerechte Schreibweise im Deutschen, die besonders das generische Maskulinum im Fokus hat und landauf, landab die Gemüter bewegt. Das generische Maskulinum meint die verallgemeinernde männliche, weibliche Bezeichnungen vernachlässigende Wortform, die sich im Deutschen traditionell etabliert hat. Seit die feministische Linguistik dagegen Sturm läuft, haben sich GermanistInnen, Linguist/-innen, Verlage, Feminist(inn)en und jede Menge anderer Expert*innen oder Fachwissen Besitzende darüber schon die Finger wund geschrieben, und zwischen Befürwortern und Gegner fliegen inzwischen die Fetzen. Die Germanistin und Sprachwissenschaftlerin Susanne Günthner spricht im Zusammenhang mit Vorschlägen zur Sprachmodernisierung gar von einem „Minenfeld“.
Kriegerisch erklingt es auch in den Sozialen Medien, wo man sich mit Wendungen wie „Gender-Schwachsinn“, „Schindluder an unserer Sprache“, „sprachlicher Unfug“, „Vergewaltigung des gesprochenen Wortes“ gegen die neuen Gender-Schreibweisen verwahrt.

Möglichkeiten und Vorschläge

Solch militanten Attacken lässt sich der Bericht des Rates für deutsche Rechtschreibung, unstrittig die zentrale Instanz in diesen Fragen, vom 18. November 2018 entgegenhalten, in dem verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung geschlechtergerechter Schreibung vorgeschlagen werden. Es geht also um Möglichkeiten und um Vorschläge, die zu erarbeiten sich „der Rat aufgrund von Anforderungen und Kritik verschiedener Gruppen von Schreibenden sowie auf der Basis des amtlichen Regelwerks und der Beobachtung von Sprachverhalten und Schreibgebrauch“ verpflichtet sah, wie es im Bericht heißt. Schon in seinem dritten Bericht zwei Jahre zuvor schreibt der Rat: ,,… neben der Schreibung mit (Schüler/-innen) und ohne Ergänzungsstrich (Schüler/innen) kommen auch u.a. Formen mit Binnen-I (SchülerInnen), Gendergap (Schüler_innen) oder Sternchen (Schüler*innen) vor. Sie stellen typographische Auszeichnungsschreibungen dar. Als solche liegen sie außerhalb der orthographischen Norm und sind daher nicht ,falsch‘ zu nennen.“

Der Duden hat dazu 2017 ein eigenes Werk herausgegeben: „Duden – richtig gendern“ (ISBN 978-3-411-91250-6 (E-Book), ISBN 978-3-411-74357-5), in dem diese sogenannten Sparschreibungen erläutert werden. Folgendes Fazit ziehen die Autorinnen daraus:
„Als Sparschreibungen können alle die genannten Lösungen … durchaus eine Überlegung wert sein – je nach Kontext können sie im informellen Rahmen eine unkomplizierte Hilfe darstellen.“ Eine offizielle Empfehlung geben die Autorinnen nicht ab, betonen aber: „… wer sich jedoch nicht im amtlichen Kontext bewegt, kann mit diesen kreativen Lösungen sicherlich etwas anfangen.“

Kreativer Umgang mit der Sprache

Keine Rede also von „Vergewaltigung“ oder „Schindluder an unserer Sprache“. Jeder und jedem, eben auch Medien und Verlagen, wird lediglich Spielraum für einen kreativen Umgang mit der Sprache zugestanden. Veröffentlichungen haben ja auch eine ökonomische Seite. Jedes Mal ausführlich „Ausstellerinnen und Aussteller“, „Teilnehmerinnen und Teilnehmer“ oder „Nachzüglerinnen und Nachzügler“ zu schreiben, ödet an und ist schlicht Platzverschwendung. Doch wer Wert darauf legt, dass sich alle Lesenden von dem Geschriebenen angesprochen fühlen, kann sich eben die Möglichkeit dieses kreativen Umgangs mit Sprache zunutze machen: Eine dieser „außerhalb der orthografischen Norm liegenden Auszeichnungsschreibungen“ zu verwenden ist keineswegs verboten und wird allenfalls von Deutschlehrkräften an Schulen reglementiert.

Der Verband freier Lektorinnen und Lektoren (VFLL) zog nach einem Workshop in Hamburg im Protokoll folgendes Fazit: „Gendern tut den Texten nicht weh, im Gegenteil. Am Ende soll der Text ausdrücken, was gemeint ist, und das soll beim Adressaten, bei der Adressatin auch ankommen.“ 

Ähnliches formuliert Kathrin Kunkel-Razum, seit 2016 Chefredakteurin der Duden-Redaktion, in einem Interview von „Zeit Online“ am 21. Januar: „Wir fordern ja von niemandem ein konsequentes Gendern mit Sternchen oder irgend so etwas. Ganz viele Menschen in diesem Land, viele mit nicht männlichem Geschlecht, wollen in der Sprache abgebildet werden. Das ist ein legitimer Anspruch und er bringt neue Fragen an die Sprachgemeinschaft mit sich. Lasst uns doch gucken, wie man dem gerecht werden kann. Eine einfache Lösung haben wir aber nicht und ich glaube auch nicht, dass wir in kurzer Zeit eine haben werden.“ 

Ob Schreibende, Verlage, Medien diesem legitimen Anspruch gerecht werden wollen, entscheiden sie also selbst. Sprachregeln sind keine Gesetzestexte, und über ihre Einhaltung wacht keine Sprachpolizei. Am 26. März 1998 hat der Deutsche Bundestag die Resolution „Die Sprache gehört dem Volk“ beschlossen. Darin heißt es: „Bund und Länder können Regeln für Sprache und Rechtschreibung erlassen, diese haben aber keine Gesetzeskraft. Niemand kann zur Einhaltung einer besonderen Rechtschreibung verpflichtet werden.“

Waltraud Itschner