Die Blätter fallen

Nussbaumblaetter

Ganze Arbeit haben Herbst und Wind in den vergangenen Tagen geleistet. Nur noch wenige dürre Blätter hängen an den Bäumen, deren Verästelungen sich jetzt wieder deutlich und wunderbar filigran vor Landschaft und Himmel abzeichnen.

So schön dieser Anblick auch ist, für Garten-, Haus- und Hofbesitzende heißt es jetzt wieder, mit Besen, Rechen und Schubkarre bereitstehen und Rasenflächen, Gehwege, Terrassen und Balkone vom Blätterwerk befreien. Gerade Freunde und Freundinnen von Laubgehölzen rund ums Haus wissen, wie mühsam das sein kann. Ein Windstoß genügt, um das Werk mehrerer Stunden zunichte zu machen.

Nun leben wir nicht umsonst in einer Industriegesellschaft, in der es fast für jeden Kampf die passende Wunderwaffe gibt, also auch für den Kampf gegen Wind und fallende Blätter. So kann der clevere Haubesitzer oder die -besitzerin unter allerlei raffinierten Gerätschaften auswählen: Kehrmaschinen mit Benzinmotor oder Elektroantrieb nehmen sich der herbstlichen Überreste ebenso an wie Staubsauger, deren großes Fassungsvermögen das Laub ganzer Parkanlagen aufzunehmen verspricht – unter entsprechendem Getöse, versteht sich.

Ich selbst bleibe allerdings meinem alten Besen treu. Er ist einfach in der Handhabung, macht kaum Geräusche, braucht weder Strom noch Benzin und nach getaner Arbeit auch nur wenig Platz in der Ecke des Geräteschuppens. Und ist außerdem ein nicht zu unterschätzendes Fitnessgerät.

Brutzler kontra Schnarcher

Das Grillen, neudeutsch auch Barbecue genannt, ge­hört zum liebsten Sommer­vergnügen der Westeuro­päer und hat jetzt wieder Hoch­saison. Wer am Wochen­ende spätnachmittags oder abends durch das städtische Wohnviertel spaziert,  dem zieht von vielen Gärten der Rauch vom Holzkohlefeuer und der Duft von Gebratenem angenehm durch die Nase.

Weniger angenehm mögen Rauch und Bratenduft den Frischluft-Fetischisten sein, die gerne in schwülwarmen Nächten bei offenem Fen­ster schlafen. Während die Freizeit-Brutzler ihre knac­kigen Würstchen, krossen Spieße und würzigen Steaks auf dem Rost garen, kann beim benachbarten Schnarcher leicht Wut hochkochen – dem einen schmeckt’s, dem anderen stinkt’s

Höchstrichterlichen Ur­teilen zufolge muss beim Grillen das Landesimmisionsschutzgesetz beachtet werden. Und danach ist das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten, wenn Nachbarn durch Qualm oder Rauch durch Grillen in ihren Wohnungen belästigt werden. Wer also Waldduft liebt, braucht Rauch- und Bra­tengeruch im Schlafzimmer nicht zu dulden. Der Brutzelfreak darf  Nachbars empfindliche Nüstern nicht beeinträchti­gen, sonst kann’s teuer werden. Vielleicht ist es da doch besser, den Nachbarn samt Anhang zur Grillparty ein­zuladen. Billiger als ein Bußgeld kommt das alle­mal.